Allgemeine Geschäftsbedingungen für Beartungsdienste von RHo-Partner, Rainer Horstmann
1 Geltungsbereich
1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von RHo-Partner, Rainer Horstmann, folgend “Berater” genannt, mit dem Vertragspartner, nachstehend “Auftraggeber” genannt. Davon abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nicht.
2 Gegenstand
1. Gegenstand des Vertragsverhältnisses ist die Erbringung und Vermittlung von Dienstleistungen aller Art.
3 Leistungsumfang und Berichtspflicht
1. Die Beschreibung der konkret zu erbringenden Dienstleistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung, den Anlagen dazu und etwaigen Leistungsbeschreibungen des Beraters. Alle genannten Unterlagen sind Bestandteile des zwischen den Parteien zustande gekommenen Beratungsvertrages.
2. Auf Verlangen des Auftraggebers erteilt der Berater mündlich Auskunft über den Stand der Auftragsausführung. Soll der Berater über das vertraglich Erforderte hinausgehend einen umfassenden schriftlichen Bericht, insbesondere zur Vorlage an Dritte erstellen, bedarf dies der vorherigen Vereinbarung in Schriftform.
3. Ist die Leistungserfüllung zeitlich in mehreren Phasen unterteilt, so erhält der Auftraggeber auf Wunsch je nach Arbeitsfortschritt Arbeitsunterlagen. Sie dienen als Information über den jeweiligen Projektstand. Führen sie nicht zu einer unverzüglichen und begründeten Beanstandung, so gelten die Unterlagen als Interpretationshilfe für eine spätere Beurteilung des Vertragsgegenstandes im Hinblick auf seine Mängelfreiheit.
4 Änderungen des Auftrags
1. Der Berater ist verpflichtet, änderungsverlangen des Auftraggebers Rechnung zu tragen, sofern ihm dies im Rahmen seiner betrieblichen Kapazitäten, insbesondere hinsichtlich des Aufwandes und der Zeitplanung zumutbar ist. Dadurch entstehende Mehrkosten werden nach Maßgabe von Ziffer 5.2. dieser AGB vergütet.
2. Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen der Schriftform.
3. Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, oder Behinderungen durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers berechtigen den Berater, die Erfüllung seiner Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskampf und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar und schwerwiegend sind. Die Parteien teilen sich gegenseitig unverzüglich den Eintritt solcher Umstände mit.
5 Vergütung
1. Es gilt die im Beratungsvertrag vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, sofern der Vertrag nichts anderes bestimmt, nach Rechnungsstellung innerhalb von 10 Tagen ohne jeden Abzug fällig. Der Auftraggeber kommt allein durch Mahnung des Beraters oder, wenn der Zeitpunkt der Zahlung kalendermäßig bestimmt ist, mit der Nichtzahlung zum vereinbarten Zeitpunkt in Verzug. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
2. Wenn der Auftraggeber Aufträge, Arbeiten, Planungen und dergleichen ändert oder abbricht bzw. die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, wird er dem Berater alle dadurch anfallenden Kosten ersetzen und den Berater von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen.
3. Falls der Auftraggeber vor Beginn der Auftragsbearbeitung vom Vertrag zurücktritt, kann der Berater, unabhängig vom Bearbeitungsstand, 25 % der vereinbarten Nettovergütung als Stornogebühr verlangen.
4. Alle zu zahlenden Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.
5. Fremdkosten, Auslagen und Spesen sind dem Berater gesondert gegen Vorlage entsprechender Belege zzgl. 10% Verwaltungspauschale zu vergüten.
6 Feststellung der Auftragsbeendigung
1. Hat der Berater die vereinbarten Leistungen erbracht, so teilt er dies dem Auftraggeber schriftlich mit.
2. Ein Marktforschungs- oder Konzeptionierungs-Auftrag gilt als durchgeführt und
a) ist beendet, wenn der Berater die schriftlich niederlegten Arbeitsergebnisse dem Auftraggeber übergeben oder dieser entweder die Übernahme schriftlich bestätigt oder die Ergebnisse verwertet hat oder
b) ist beendet, wenn der Auftraggeber einer Mitteilung des Beraters gemäß Punkt a) nicht unverzüglich, spätestens innerhalb vier Wochen mit schriftlicher Begründung widerspricht.
3. Seminare gelten nach der Durchführung der letzten, vertraglich vereinbarten Veranstaltung als beendet.
4. Sonstige Aufträge gelten bei Übergabe des Werks als vollendet.
7 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Berater im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit nach Kräften zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen; insbesondere hat er alle für die Auftragsdurchführung notwendigen und bedeutsamen Unterlagen und Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber informiert den Berater unverzüglich über alle Umstände, die im Verlauf der Projektausführung auftreten und die Bearbeitung beeinflussen können.
2. Auf Verlangen des Beraters hat der Auftraggeber die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.
3. Der Auftraggeber wird im Zusammenhang mit diesem Auftrag andere Dienstleister nur im Einvernehmen mit dem Berater einbeziehen oder beauftragen.
4. Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung eingesetzten Mitarbeiter oder ehemaligen Mitarbeiter des Beraters vor Ablauf von 12 Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit einzustellen oder zu beauftragen.
8 Geheimhaltung und Datenschutz
1. Der Berater ist verpflichtet, die Informationen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers vertraulich zu behandeln und auf Wunsch von seinen Mitarbeitern eine entsprechende Verpflichtungserklärung unterschreiben zu lassen. Verletzt einer der Mitarbeiter die Verpflichtung, so erfüllt der Berater seine daraus gegenüber dem Auftraggeber erwachsende Ersatzpflicht dadurch, dass er seine gegen den Mitarbeiter entstehenden Regressansprüche dem Auftraggeber abtritt.
2. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass Inhalte des Vertrages und im Rahmen dieses Vertrages erstellte Leistungen vom Berater unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen elektronisch gespeichert und verarbeitet werden.
3. Beide Vertragsseiten verpflichten sich, keine elektronisch gespeicherten oder sonstige Daten an Dritte weiterzuleiten.
4. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass der Berater den Auftraggeber als Referenz öffentlich, also unter anderem auf seiner Website, namentlich nennen darf. Weitere, öffentliche Angaben bezüglich der konkreteren Darstellung des Projektes seitens des Auftragnehmers, bedürfen der schriftlichen Bewilligung des Auftraggebers.
9 Schutz des geistigen Eigentums
1. Die vom Berater angefertigten Berichte, Pläne, Entwürfe, Aufstellungen und Berechnungen dürfen nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwendet werden. Jede vertragsfremde Verwendung dieser Leistungen, insbesondere ihre Publikation bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Beraters. Dies gilt auch dann, wenn die erbrachte Leistung nicht Gegenstand besonderer gesetzlicher Rechte, insbesondere des Urheberrechts sein sollte.
2. Bei Verstoß gegen die Bestimmungen von Ziffer 9.1 steht dem Berater ein pauschales zusätzliches Honorar in Höhe von 1.000,- EUR je Verstoß zu.
10 Haftung des Beraters
1. Der Berater haftet für Schäden, die er oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.
2. Die Haftung ist auf 5% des abgerechneten Auftragswertes nach oben begrenzt.
3. Eine Haftung für leichte oder einfache Fahrlässigkeit besteht nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf die bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen Schäden beschränkt, die bei Vertragsschluss oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar waren. Die Haftung für vertragsuntypische Schäden ist ausgeschlossen.
11 Verzug und höhere Gewalt
1. Falls der Berater bei der Erfüllung seiner Verpflichtung in Verzug gerät, kann der Auftraggeber nach Ablauf einer dem Auftragnehmer gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten, wenn die vereinbarten Leistungen bis zum Fristablauf nicht erbracht worden sind. Ein Verzugsschaden kann unbeschadet der Haftung bei Verschulden nicht geltend gemacht werden.
2. Unterlässt der Auftraggeber eine ihm nach Punkt 6 dieser Bedingungen oder sonstwie obliegenden Mitwirkung, so ist der Berater nach Setzen einer angemessenen Nachfrist zur Kündigung des Vertrages berechtigt. Der Berater behält den Anspruch auf die Vergütung unter Berücksichtigung der Bestimmungen des § 642 (2) BGB. Unberührt bleiben auch die Ansprüche des Beraters auf Ersatz der ihm durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens, und zwar auch dann, wenn der Berater von dem Kündigungsrecht keinen Gebrach macht.
12 Vertragsdauer und Kündigung
1. Die Vertragsdauer bestimmt sich nach der Vereinbarung der Vertragsbeteiligten. Ist die Vertragsdauer nicht bestimmt, so kann das Vertragsverhältnis jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsschluss gekündigt werden.
13 Zurückbehaltungsrecht und Aufbewahrung von Unterlagen
1. Bis zur vollständigen Begleichung seiner Forderungen hat der Berater an den ihm überlassenen Unterlagen ein Zurückbehaltungsrecht.
2. Nach dem Ausgleich seiner Ansprüche aus dem Vertrag hat der Berater alle Unterlagen herauszugeben, die der Auftraggeber oder ein Dritter ihm aus Anlass der Auftragsausführung übergeben hat. Dies gilt nicht für den Schriftwechsel zwischen den Parteien sowie einfache Abschriften der im Rahmen des Auftrags gefertigten Berichte, Organisationspläne, Zeichnungen, Aufstellungen, Berechnungen etc., sofern der Auftraggeber die Originale erhalten hat.
3. Die Pflicht des Beraters zur Aufbewahrung der Unterlagen erlischt sechs Monate nach Zustellung der schriftlichen Aufforderung zur Abholung, im Übrigen drei Jahre, bei den nach Ziffer 13.1 zurückbehaltenen Unterlagen fünf Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
4. Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Auftraggeber ist nur mit bzw. bei anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.
14 Sonstiges
1. Ein vorliegendes Angebot gilt für 14 Kalendertage. Ist bis zu diesem Zeitpunkt kein Vertragsabschluss erfolgt, ist der Berater an das Angebot nicht mehr gebunden.
2. Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen oder des Vertrages bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.
3. Sollten Vorschriften oder Teile von Vorschriften dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Vielmehr verpflichten sich die Beteiligten, die unwirksame oder unwirksam gewordenen Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die den gleichen wirtschaftlichen Zweck erzielt.
4. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
5. Es ist ausschließlich das Recht der BR Deutschland anzuwenden. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Iserlohn.
Stand der AGB: 01.01.2013